„Wo sind die Hausbesetzer?“ fragte im Sommer 2012 ein Leserbrief im Tagblatt angesichts des leerstehenden Hauses Gartenstraße 7 und eröffnete damit die Debatte über ungenutzt leerstehenden Wohnraum bei gleichzeitigem Wohnungsmangel und steigenden Mieten in Tübingen.

Etwa 150 Häuser und 400 Wohnungen (OB Palmer im Tagblatt 2016) stünden leer, ermittelte die Stadtverwaltung daraufhin. Der Gemeinderat reagierte mit einem Zweckentfremdungsverbot, das ab 6 Monate Leerstand von Wohnraum bis zu 50.000€ als Bußgeld vorsieht. Die neu geschaffene Wohnraumberatungsstelle der Stadt nahm Kontakt zu Eigentümern leerstehenden Wohnraums auf.

Dank einer Mitteilung der Landesregierung über die Auswirkungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Baden-Württemberg vom 19.06.2018 liegen nun auch Zahlen für Tübingen vor. Demnach wurden in Tübingen 45 Verwaltungsverfahren eingeleitet und insgesamt 12 Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Geldbußen wurden bislang nicht verhängt.

Das wirft Fragen auf:

Zum einen stehen die 45 Verfahren in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Leerstand in Tübingen (150 Häuser, 400 Wohnungen) und zum anderen haben 33 Verfahren offenbar nicht zu einem Ende der Zweckentfremdung geführt, wurden aber auch nicht sanktioniert.

Und weiterhin stehen nach unseren Recherchen in Tübingen u.a. folgende Häuser bzw. Wohnungen in folgenden Häusern schon seit Jahren leer:
– Gartenstraße 7
– Belthlestr. 20
– Seelhausgasse 18
– Schleifmühleweg 3 am Haagtor
– Nauklerstr. 17
– Eugenstr. 38
– Ob dem Viehweidle 21

Wir möchten wissen, ob Druck auf diese Eigentümer gemacht wird, ihre Verantwortung wahr zu nehmen?

Wenn das Zweckentfremdungsverbot kein zahnloser Tiger sein soll müssen die Sanktionen auch konsequent durchgesetzt werden.
In Stuttgart wurden im Frühjahr zwei leerstehende Wohnungen besetzt, mit positiver Resonanz in Bevölkerung und Medien.
In Hamburg wurden letztes Jahr 6 Wohnungen, die der Eigentümer vorsätzlich leerstehen ließ, unter Treuhänderschaft gestellt, renoviert und vermietet.

Was ist in Tübingen? Wo sind die Hausbesetzer, wo sind die Bußgelder?
Eigentlich wären Enteignungen nach Grundgesetz Artikel 14 und Überführung in kommunales Eigentum jetzt das richtige Mittel!

Übrigens können hier weitere Leerstände gesammelt werden:
https://www.leerstandsmelder.de/tuebingen-reutlingen

Wohnraumbündnis Tübingen im Oktober 2018