Nach Berechnungen des F+B-Mietspiegelindex auf Basis der amtlichen Mietpreisübersichten in Deutschland, ist Tübingen 2016 die viertteuerste Stadt Deutschlands. Das Tagblatt hat am 17.3.17 dazu passend drei konkrete Beispiele von explodierenden Mieten beschrieben:

– In der Froschgasse 12 in der Tübinger Altstadt steht eine 100m²-Wohnung für 620.000€ zum Verkauf.
– Das Siedlungswerk Stuttgart (Hauptgesellschafter Bistum Rottenburg-Stuttgart!) bietet in der Friedrich-Dannenmann-Straße 5, Weststadt, Neubauwohnungen für 6.229€/m² an.
– In der Bismarkstraße am Neckarstauwehr beträgt eine Neubau-Kaltmiete für 4,5 Zimmer, 186m², 2 Tiefgaragenstellplätze 3.940€, das bedeutet eine Quadratmetermiete von unglaublichen 21,18€!

Was sind Möglichkeiten, den „Mietwucher“ und Immobilienspekulation einzudämmen? Das Tagblatt nennt: Mietpreisbremse auch für Neubauten, Mindestquote von Sozialwohnungen bei Neubauten mit langen Bindungsfristen, Wiedereinführung der Wohnraumgemeinnützigkeit und die Vergabe kommunalen Grunds nur noch in Erbpacht, statt Verkauf.
Auf Möglichkeiten und Erfahrungen mit Erbpacht geht ein weiterer Artikel im Detail ein.

Wir sind davon überzeugt, dass dem Kauf- und Verkauf und der Möglichkeit, Wohnraum als Ware zu (be-)handeln, ein grundsätzlicher Riegel vorgeschoben werden muss, damit das Menschenrecht und Grundbedürfnis Wohnen umgesetzt werden kann:
Statt die Versorgung mit bezahlbaren Mieten vom ständigen Auf und Ab der Immobilien- und Finanzmärkte abhängig zu machen, braucht es kommunale, allen zugängliche und demokratisch kontrollierte Infrastruktur und Gemeingüter (Commons), die dem Markt entzogen sind.