Mit dem öffentlichen Brandbrief „Noch mehr Mietenwahnsinn durch das Cyber Valley?
Was tun Gemeinderat, Stadtverwaltung und Universität dagegen?“ haben wir im Dezember 2018 unsere Befürchtung ausgedrückt, dass mit neuen Forschungseinrichtungen (und damit verbundenen zahlungskräftigen Konzernen) die Konkurrenz um bezahlbare Wohnungen, steigende Mieten und Wohnungsnot in Tübingen weiter zunehmen wird.
Bereits im Jahr 2016 hatten wir unsere Recherchen über die Umwandlungen von normalen Mietswohnungen in Airbnb- und andere Ferienwohnungen dem Tagblatt zur Verfügung gestellt. Das damals schon von uns geforderte Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wurde vom Tübinger Gemeinderat erst im März 2022 beschlossen.
Seit 2016 wurde für Investoren auch das neue Vermietungsmodell „Boardinghouse“ interessant: Exklusive, vollmöblierte Appartements (mit Kaffeepadmaschine) für bis zu 140 Euro Miete pro Quadratmeter (aktuelle Recherche des Tagblatts in Artikel vom 22.9.2023) in der Karlstraße, Burgsteige, Weißdornweg, Pfrondorfer Straße, im Horemer, in der Altstadt,… Auch bei unseren Stadtrundgängen haben wir diese Gebäude und ihre Wohnungsangebote immer wieder thematisiert.
Das Tagblatt berichtet am 22.9.23, dass seit Einführung der Satzung zum Verbot von Umwandlung in Ferienwohnungen 220 Wohnungen als Kurzzeit-Unterkünfte registriert worden sind. Bußgelder, die in einer Höhe bis zu 100.000 Euro möglich sind, seien bisher nicht verhängt worden – sie hätten derzeit noch „Drohcharakter“, werden die städtischen Wohnraumbeauftragten zitiert. Auch ein konsequentes Vorgehen gegen Wuchermieten (50 % oder mehr über dem Mietenspiegel) wird in Tübingen bisher nicht verfolgt…