Der Mietspiegel 2018 wurde jetzt von der Stadtverwaltung veröffentlicht. Mit dem Mietspiegel können Mieter*innen und Vermieter*innen feststellen, ob ihre Miete der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ entspricht. Problem des Mietspiegels ist, dass nur Neuvermietungen der letzten 4 Jahre in die Erhebung eingehen. Da diese Mieten im Vergleich zu Altmieten höher sind, wirkt der Mietspiegel tatsächlich als Mieterhöhungsspiegel. Wir fordern daher schon länger, dass in die Berechnung auch Altmieten eingehen müssen, um das reale Mietniveau abzubilden. Eine solche Änderung muss auf Bundesebene getroffen werden.
https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/mietspiegel_2018.pdf