Sowohl in Tübingen als auch durch die Auftritte von Oberbürgermeister Palmer bundesweit in Medien wurde die letzten Monate viel über ein Baugebot für Eigentümer*innen baureifer innerstädtischer Grundstücke diskutiert. Besonderes Aufsehen hat dabei die Androhung von Enteignung als letzte Konsequenz erregt.

Der Tübinger Gemeinderat hat nun Anfang Dezember 2019 mit einer Mehrheit von AL/Grüne, SPD, Linke, Die Fraktion (Partei/Demokratie in Bewegung) ein Baugebot erlassen. Entsprechend den Paragraphen 175 und 176 Baugesetzbuch hat die Verwaltung damit ein Druckmittel, um innerstädtische Baulücken zu schließen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Dem Beschluss ging eine Erhebung  und Kontaktaufnahme mit Grundstückseigentümer*innen voraus. Demnach (Tagblatt 21.11.2019 und 6.12.2019) waren von ursprünglich 550 Grundstücken 240 als geeignet identifiziert worden, von den 240 Baulücken-Besitzer*innen weigern sich 82 zu bauen, mit ihnen finden weitere Gespräche statt und es werden formelle Verfahren eingeleitet. Die anderen Grundstückeigentümer*innen haben eine Bebauung angekündigt oder sind in Verkaufsgespräche eingetreten, wobei die Sadtverwaltung auch Grundstückstausch oder Erbpacht als Optionen anbietet.

Als Wohnraumbündnis Tübingen begrüßen wir die kommunale Anwendung der Paragrafen 175 und 176 des Baugesetzbuches. Bebauung von innerstädtischen Brachen, die sowieso zur Bebauung vorgesehen sind, sollte Vorrang vor neuen Baugebieten am Stadtrand haben.

Dem Problem der fehlenden Wohnungen mit bezahlbaren Mieten wird damit allerdings leider nur wenig Abhilfe geschaffen: Das Tübinger Programm „Fairer Wohnen“ garantiert nur auf städtischen Flächen einen hohen Anteil bezahlbaren Wohnens, die Mietpreisbremse ist wegen Formfehler der Landesregierung noch immer in Baden-Württemberg nicht gültig  und ein dringend benötigter Mietendeckel wird bisher nicht breiter diskutiert…