In einem Artikel im Schwäbischen Tagblatt am 9.7.2016 über Ferienwohnungen in Tübingen wird auch ein Vertreter des Wohnraumbündnis zitiert:

“ (…) Das „helle Zimmer mit Neckarblick“ gibt’s für 40 Euro die Nacht, die Unterkunft mit zwei Betten für 65 Euro: „Genieße das Französische Viertel!“ Vor allem in der Tübinger Altstadt, etwa an der Burgsteige, werden im Internet-Portal „Airbnb“ Zimmer und Wohnungen angeboten – darunter allein zehn Offerten eines einzigen privaten Anbieters. Für Paul Rodermund vom Wohnraumbündnis Tübingen ist das ein deutlicher Hinweis auf einen gewerblichen Vertrieb, zumal die Schlüsselübergabe mittels des am Altstadt-Haus angebrachten Schlüsselsafes läuft.
Weit über 100 Tübingen-Angebote finden sich bei „Airbnb“, mehr als 90 bei „Fewo-Direkt“. Teils sind es die gleichen, doch es gibt ja noch mehr Portale: Trip Advisor, Booking.com, Wimdu…
Sofern Steuern gezahlt werden, sind solche Angebote keineswegs illegal. Jedoch: „Dadurch werden dem ohnehin angespannten Tübinger Wohnungsmarkt Wohnungen entzogen“, sagt Rodermund. Das sieht auch Thomas Keck vom Mieterbund Tübingen-Reutlingen so. Mit Ferienwohnungen könne man oft „ein Mehrfaches der normalen Miete einnehmen“ (…)“

http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Mieterbund-fordert-Umwandlungs-Verbot-fuer-Wohnungen-OB-Palmer-lehnt-das-ab-294782.html