Das Schwäbische Tagblatt schrieb am 28.2.26 über eine Sitzung des Bau- und Planungsausschusses des Gemeinderats. In dieser Sitzung berichtete Marie Gräf als Mitarbeiterin der städtischen Wohnraumbeauftragten über ihre Beobachtungen des Tübinger Mietwohnungsmarkts von Oktober 2024 bis Oktober 2025 auf Immobilienportalen:
– 2112 Wohnungen wurden in diesem Zeitraum angeboten, davon 831 möbliert (39%).
– Bei nur knapp der Hälfte der angebotenen nicht möblierten Wohnungen war die Miete zulässig: Bei knapp 32 % war die Miete um 10-19% zu hoch (Fälle für die Mietpreisbremse), bei 18% war die Miete 20 bis 49% zu hoch (Mietpreisüberhöhung), bei 7% war die Miete 50% zu hoch (Mietwucher).
– Von den möblierten Wohnungen wurden nur etwa ein Drittel zu einem nicht zu hohen Preis vermietet. Für 35% wurden bis zu 19% zu viel Miete verlangt, 17% der möblierten Wohnungen liegen 20 bis 49% über der Vergleichsmiete, etwa 19% sind im Bereich von Mietwucher.
– Die Mieten für einzelne Zimmer in großen Wohnungen, privaten Studierendenwohnheimen und privat angebotenem „Betreutem Wohnen“ waren oft überteuert.
Marie Graef bezeichnet die überhöhten mieten als strukturelles Problem. Davon seien auch Stadt, Landkreis und Land betroffen, da überteuerte Wohnungen, die das Sozialamt finanziert, über die Kreisumlage mit tragen. Die überhöhten Mieten haben zudem Einfluss auf den Mietspiegel, da in diesen Neuvermietungen eingehen.
Informationen der Stadtverwaltung zu Miethöhen sowie den Angeboten der Mietrechtsberatung finden sich hier: https://www.tuebingen.de/45976.html