Als Wohnraumbündnis haben wir eine Milieuschutzsatzung schon länger gefordert, der Tübinger Gemeinderat hat nun endlich am 26.2.25 für die Tübinger Südstadt eine solche beschlossen.
Immer wieder haben wir in den letzten Jahren erlebt, wie Häuser mit bezahlbaren Mietwohnungen verkauft wurden und die einzelnen Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Mieter:innen wurden dabei verdrängt, um Profit mit Wohnraum zu machen. Das Haus Bäcker Fischer ist eines der prominentesten Beispiele dafür.
Dem Beschluss des Gemeinderats ging ein Gutachten auf Grundlage einer Befragung von Haushalten als rechtliche Bedingung vorraus, die zu dem Ergebnis kam: In der Tübinger Südstadt könnten viele Häuser baulich verbessert werden, es besteht ein „Aufwertungsdruck“ und die Gefahr der Verdrängung für Menschen, die jetzt in diesen Häusern wohnen.
Milieuschutzsatzungen können unterschiedliche Regelungen umfassen. Die beschlossene Satzung für die Tübinger Südstadt sieht vor, dass der Abriss von Häusern und Wohnungen genehmigungspflichtig ist, ebenso wie Wohnungsaufteilungen, Zusammenlegungen, Grundrissänderungen, neue Balkone, Loggien, Terassen. Dabei muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Wohnzusammensetzung der Südstadt durch ein bauliches Vorhaben gefährdet ist. Wenn das der Fall ist, gibt es in Zukunft keine Genehmigungen.
Das Gutachten schlug eine schärfere Satzung vor: Demnach hätten auch der nachträgliche Einbau von Aufzügen, eines zweiten Bades, Fußbodenheizungen, Gegensprechanlagen mit Video, Kamine, hochwertige Bad- oder Küchenausstattung, Panoramafenster, repräsentative Eingangsbereiche und Treppenhäuser sowie die Umnutzung von Gewerberäumen in Wohnungen verboten werden sollen.
Die Unterlagen der Stadtverwaltung mit der Beschlussvorlage, dem Satzungstext, des Geltungsbereich, und dem Gutachten sind hier zu finden:
https://www.tuebingen.de/gemeinderat/vo0050.php?__kvonr=18178