Bereits letztes Jahr (hier unser damaliger Text) hatten wir gefordert, dass auch die Umwandlungen von Wohnraum zu Ferienwohnungen im Rahmen der städtischen Zweckentfremdungssatzung verboten werden muss.
Das Schwäbische Tagblatt berichtet nun am 26.9.17 über aktuelle Zahlen:
Demnach gibt es 300 AirBnB-Ferienwohnungen in Tübingen, davon 47 allein in der Altstadt. Dabei hatte die Stadtverwaltung im Juli 2016 noch erklärt, „dass für die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen oder Gewerberäume bislang keine aussagekräftigen Daten vorhanden sind, da die Zahl der bisher bekannt gewordenen Fälle dieser Art so gering ist, dass kein Erfordernis zu statistischer Analyse bestand.“
Deshalb wurde die Umwandlung von Ferienwohnungen nicht ins Zweckentfremdungsverbot aufgenommen.
Bevor speziell in der Tübinger Altstadt immer mehr Mieter wegen vermeintlichem Eigenbedarf der Vermieter (nach mehr Profit!) aus ihren Wohnungen verdrängt und die Altstadthäuser zur Ferienlandschaft werden, muss dringend nachgebessert werden.
Wir fordern daher Stadtverwaltung und Gemeinderat auf: Auch die Umwandlung in Ferienwohnungen muss jetzt endlich zur Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt und verboten werden!